Fördermittel schließen die wirtschaftliche Ausbaulücke
Das Programm „Hellgraue Flecken“ richtet sich laut Kreis an Adressen, die bislang keine Downloadgeschwindigkeit von mindestens 100 Mbit/s erreichen. Im Modell der Wirtschaftlichkeitslückenförderung gleicht der Kreis mit Bundes- und Landesmitteln die Lücke aus, die private Unternehmen sonst vom Ausbau bestimmter Gebiete abhalten würde.
Der Kreis beantragt, MUENET setzt um
Der Kreis hat das Vorhaben beantragt und ist gegenüber den Fördergebern für die ordnungsgemäße Umsetzung verantwortlich. Seine Aufgabe liegt damit auf der Seite des Förderprojekts; er ist laut Beschreibung weder Bauherr noch Eigentümer eines eigenen Netzes. MUENET erhielt nach einem öffentlichen Vergabeverfahren die Konzession. Die Projektseite ordnet dem Unternehmen die operative Umsetzung zu, darunter Netzbau, Technik und Terminplanung. GIG mbH wird als Generalunternehmer genannt und führt die Tiefbauarbeiten aus. Damit sind Förderverantwortung, operative Umsetzung und Tiefbau in der offiziellen Projektbeschreibung verschiedenen Beteiligten zugeordnet.
Eine eigenständige Leitung endet am Gebäude
MUENET verlegt eine vollständig neue, eigenständige Glasfaserleitung direkt bis zum Haus. Die vorhandene Infrastruktur des bisherigen Providers wird dabei weder genutzt noch verändert. Am Gebäude wird ein neuer Abschlusspunkt, der APL, installiert. Für die technische Einordnung heißt das: Es entsteht eine eigene Leitung bis zum Hausanschlusspunkt; der Ausbau nutzt nicht einfach das vorhandene Kupferkabel und ergänzt Glasfaser am bisherigen Verteiler.
Hinweise laufen über MUENET und den Kreis
Für Bau, Technik und Terminplanung nennt die Projektbeschreibung MUENET als direkten Ansprechpartner. Der Kreis nimmt zusätzlich Hinweise auf Kommunikationsprobleme oder Mängel beim Tiefbau entgegen und leitet sie an MUENET weiter. Auch Beschwerden über das Verhalten von Baufirmen können an den Kreis gehen; er gibt diese weiter und setzt sich für eine Lösung ein. Zugleich hat der Kreis kein direktes Weisungsrecht gegenüber MUENET oder dem beauftragten Tiefbauunternehmen.