Zweck und Einsatzorte
Der Laien-Sprachmittlerpool soll Gespräche zwischen Menschen mit Einwanderungsgeschichte und öffentlichen Institutionen oder Einrichtungen erleichtern. Der Kreis beschreibt das Angebot als Grundlage für gelungene Kommunikation, besonders wenn Deutschkenntnisse nach einer Zuwanderung noch gering sind. Als mögliche Einsatzorte nennt er Jugend- und Sozialämter, Schulverwaltungsämter, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitsamt und Jobcenter. Auch Bildungs- und Beratungseinrichtungen, gemeinnützige Einrichtungen und Ehrenamtsinitiativen gehören dazu. Das Angebot richtet sich damit an Einrichtungen, die Sprachmittlung für Gespräche mit Ratsuchenden benötigen. Privatpersonen können den Pool laut Kreis nicht selbst in Anspruch nehmen. Das Projekt beruht auf einem Konzept, das der Kreistag am 24. Oktober 2016 verabschiedet hat.
Anfrage und Grenzen des Einsatzes
Die Vermittlung läuft ausschließlich über das Kommunale Integrationszentrum des Kreises. Die Einsatzmöglichkeit hängt davon ab, ob Sprachmittler*innen verfügbar sind; eine Anfrage führt daher nicht automatisch zu einem Einsatz. Für die Beauftragung sollen Einrichtungen das vorgesehene Dokument spätestens sieben Werktage vor dem Gespräch ausfüllen. Vermittelt werden können Einsätze von höchstens drei Stunden. Die Ehrenamtlichen werden vor ihrer Tätigkeit in einer Schulung vorbereitet. Sie sind keine vereidigten Dolmetscher*innen und können deshalb keine Situationen übernehmen, in denen ein vereidigter Dolmetscher oder eine vereidigte Übersetzerin benötigt wird. Ihre Übersetzung hat vor Gericht keinen Bestand; außerdem dürfen sie keine Unterschriften leisten. Diese Vorgaben stecken den Rahmen für die Nutzung des Pools ab.
Rückmeldung und Sprachangebot
Nach dem Gespräch bittet das Kommunale Integrationszentrum die beteiligte Einrichtung um ehrliches Feedback. Das KI erklärt den Grund selbst: Es ist bei den zu übersetzenden Gesprächen nicht dabei, möchte aber eine kontinuierlich gute Qualität der Übersetzungsleistung sichern. Die Rückmeldung der Einrichtung hilft damit, die Leistung einzuschätzen, die das KI während des Gesprächs nicht unmittelbar beobachten kann. Die Website führt außerdem eine Übersicht zu den verfügbaren Sprachen, gekennzeichnet mit „Stand: Juni 2024“. Der Kreis weist darauf hin, dass sich das Sprachangebot durch Veränderungen im Pool kurzfristig ändern kann. Die Übersicht ist somit eine Momentaufnahme dieses Stands und sagt für sich genommen nicht aus, ob eine bestimmte Sprachmittlung bei einer konkreten späteren Anfrage verfügbar ist. Einrichtungen müssen die Verfügbarkeit für ihren Einsatz über das KI klären.